
Der Hessische Bildungs- und Erziehungsplan sieht vor, dass sich alle am Erziehungsprozess beteiligten Personen (pädagogische Fach- und Lehrkräfte, Kindertagespflegepersonen und Eltern) miteinander vernetzen, so dass es möglich wird, den Bildungsprozess für Kinder unterbrechungsfrei und nach den gleichen Prinzipien zu gestalten.
Die geleisteten Unterrichtseinheitenwerden auf die jährliche Aufbauqualifizierung angerechnet.
Kindertagespflegepersonen haben nur dann einen Anspruch auf die finanzielle Förderung (BEP Pauschale) des Landes Hessen, wenn sie an allen Seminartagen des gleichen Modules teilgenommen haben.